Präventionsprogramm "Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen"
In der Altersgruppe der über 80-Jährigen können nur noch wenige Menschen gut hören, mehr als jede*r Zweite gilt sogar als hochgradig schwerhörig. Vermeintlich einfache Aktivitäten wie Telefonieren oder Fernsehen werden zu Herausforderungen. Es fällt schwer, Gesprächen zu folgen, insbesondere in lauten Umgebungen. Da Hörminderungen in der Regel schleichend verlaufen, finden sie oft wenig Beachtung und werden erst spät oder gar nicht erkannt. Doch insbesondere pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren sind darauf angewiesen, dass eine vorhandene Hörbeeinträchtigung identifiziert wird, da sonst die pflegerische Versorgung und die gesellschaftliche Teilhabe wesentlich beeinträchtigt sind.
Mit dem kostenfreien Präventionsprogramm „Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen“ sollen Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige sowie Mitarbeitende für diese Thematik sensibilisiert werden. Ziel ist es, die Hörgesundheit zu erhalten und einer Verschlechterung vorzubeugen. Damit einhergehend soll die Kommunikationsfähigkeit bewahrt und gestärkt werden.
Mit dem kostenfreien Präventionsprogramm „Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen“ sollen Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige sowie Mitarbeitende für diese Thematik sensibilisiert werden. Ziel ist es, die Hörgesundheit zu erhalten und einer Verschlechterung vorzubeugen. Damit einhergehend soll die Kommunikationsfähigkeit bewahrt und gestärkt werden.
Wer kann am Präventionsprogramm teilnehmen?
Sie möchten mit Ihrer Pflegeeinrichtung teilnehmen? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und lassen es uns entweder als Fax an 09 31 / 20 92 - 23 40 oder per Mail an hoeren-kommunikation@blindeninstitut.de zukommen. Anmelden können sich voll- und teilstationäre Einrichtungen in Bayern. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldeformular Präventionsprogramm "Hören und Kommunikation"
Anmeldeformular Präventionsprogramm "Hören und Kommunikation"
Wie läuft das Präventionsprogramm ab?
Vor-Ort-Termin
Nach der Anmeldung vereinbart das Präventionsteam einen Termin mit Ihrer Einrichtung. An diesem werden vor Ort verschieden Maßnahmen für die Senioinnen und Senioren, für die Mitarbeitenden und Personal der Leitungsebene durchgeführt:
Zusätzlich zum Vor-Ort-Termin bieten wir verschiedene Maßnahmen an, mit denen wir die Kompetenzen der Mitarbeitenden nachhaltig stärken und die Einrichtungen für den Umgang mit Hör- und Kommunikationsbeeinträchtigungen sensibilisieren möchten. Darüber hinaus ist uns die Information der Angehörigen ein wichtiges Anliegen. Zu verschiedenen Terminen im Jahr bieten wir:
Nach der Anmeldung vereinbart das Präventionsteam einen Termin mit Ihrer Einrichtung. An diesem werden vor Ort verschieden Maßnahmen für die Senioinnen und Senioren, für die Mitarbeitenden und Personal der Leitungsebene durchgeführt:
- Hörscreenings / Hörüberprüfungen für Seniorinnen und Senioren
- Informations- und Beratungsangebote zu Hörbeeinträchtigungen, Hörgeräten sowie weiteren Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren
- Schulungen zum Umgang mit Hör- und Kommunikationsbeeinträchtigungen im Alter für Mitarbeitende
- Vermessung der Raumakustik und punktuelle Lärmpegelmessungen
- Hinweise zur hörgerechten Barrierefreiheit und zum Einsatz des Zwei-Sinne-Prinzips
- Hilfe zur systematischen Einbindung der Themen Hören und Kommunikation in die Einrichtungsabläufe und Dokumentation
Zusätzlich zum Vor-Ort-Termin bieten wir verschiedene Maßnahmen an, mit denen wir die Kompetenzen der Mitarbeitenden nachhaltig stärken und die Einrichtungen für den Umgang mit Hör- und Kommunikationsbeeinträchtigungen sensibilisieren möchten. Darüber hinaus ist uns die Information der Angehörigen ein wichtiges Anliegen. Zu verschiedenen Terminen im Jahr bieten wir:
- digitale Informationsveranstaltungen für Angehörige und alle weiteren Interessierten
- Online-Seminare für Mitarbeitende
- Fortbildung zum*zur Hörbeauftragten für Mitarbeitende
Anerkennung der FortbildungUnsere Schulungsinhalte werden bei der Registrierung beruflich Pflegender mit Fortbildungspunkten anerkannt. Zudem können auch Unterrichtseinheiten gemäß der Richtlinien nach §53c SGB XI zur Qualifikation von Betreuungskräften (§43b) angerechnet werden.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten übernehmen die beteiligten Pflegekassen bei der AOK Bayern, die Betriebskrankenkassen in Bayern, die IKK classic, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG als Landwirtschaftliche Pflegekasse im Rahmen der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI.