Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und ihr Umfeld. Wir beraten kostenlos in allen Fragen rund um die Themen Teilhabe und Selbstbestimmung.
Sie haben Fragen zum Thema Behinderung?
Wir sind für Sie da.
Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wir vereinbaren dann, ob wir uns zu einer persönlichen Beratung treffen sollten oder ob wir Ihr Anliegen telefonisch oder online klären können.
Sie haben Fragen zum Thema Behinderung?
Wir sind für Sie da.
Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wir vereinbaren dann, ob wir uns zu einer persönlichen Beratung treffen sollten oder ob wir Ihr Anliegen telefonisch oder online klären können.
Unsere Beratungsstellen
Allgemeiner Kontakt
Fragen und Antworten
Wir machen es uns zur Aufgabe, Menschen auf dem Weg zu Teilhabe und Selbstbestimmung zu unterstützen und in ihren Rechten zu stärken.
Was heißt Teilhabe?
Für uns heißt Teilhabe, dass alle Menschen zu allen Lebensbereichen gleichberechtigt Zugang haben.
Einfach gesagt: Niemand wird ausgegrenzt und alle können mitmachen.
Was heißt Selbstbestimmung?
Für uns heißt Selbstbestimmung, dass jede*r über sein eigenes Leben bestimmen und sich in ihrer*seiner Persönlichkeit frei entfalten kann.
Einfach gesagt: Jede*r ist Experte*in für sein eigenes Leben und soll gehört werden.
Zu welchen Fragen beraten wir zum Beispiel?
Wer kann sich an uns wenden?
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie selbst eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben beziehungsweise davon bedroht sind. Auch wenn Sie aus einem anderen Grund am Thema Teilhabe interessiert sind, beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Besonders gut helfen können wir Menschen, die nicht sehen können oder blind sind, sowie Menschen mit komplexen Behinderungen, die nicht sprechen können. Wir beraten auch Menschen, die von Geburt taubblind, hör-/sehbehindert sind und ihre Angehörigen.
Warum ist die Beratung kostenlos?
Die Teilhabeberatungsstellen wurden 2018 in ganz Deutschland mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die über 500 Stellen werden gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sind gesetzlich verankert im § 32 SGB IX. Durch diese Förderung können wir allein den Ratsuchenden und ihren Anliegen verpflichtet, unabhängig und kostenlos beraten.
Was heißt Teilhabe?
Für uns heißt Teilhabe, dass alle Menschen zu allen Lebensbereichen gleichberechtigt Zugang haben.
Einfach gesagt: Niemand wird ausgegrenzt und alle können mitmachen.
Was heißt Selbstbestimmung?
Für uns heißt Selbstbestimmung, dass jede*r über sein eigenes Leben bestimmen und sich in ihrer*seiner Persönlichkeit frei entfalten kann.
Einfach gesagt: Jede*r ist Experte*in für sein eigenes Leben und soll gehört werden.
Zu welchen Fragen beraten wir zum Beispiel?
- Welche Hilfen (z. B. Geld) kann ich beantragen?
- Wie bekomme ich Unterstützung im Alltag?
- Wie fülle ich ein Formular (z. B. einen Antrag) aus?
Wer kann sich an uns wenden?
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie selbst eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben beziehungsweise davon bedroht sind. Auch wenn Sie aus einem anderen Grund am Thema Teilhabe interessiert sind, beantworten wir gerne Ihre Fragen.
Besonders gut helfen können wir Menschen, die nicht sehen können oder blind sind, sowie Menschen mit komplexen Behinderungen, die nicht sprechen können. Wir beraten auch Menschen, die von Geburt taubblind, hör-/sehbehindert sind und ihre Angehörigen.
Warum ist die Beratung kostenlos?
Die Teilhabeberatungsstellen wurden 2018 in ganz Deutschland mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die über 500 Stellen werden gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und sind gesetzlich verankert im § 32 SGB IX. Durch diese Förderung können wir allein den Ratsuchenden und ihren Anliegen verpflichtet, unabhängig und kostenlos beraten.