Die Frühförderung Sehen des Blindeninstituts Aschaffenburg
Wir betreuen Babys und Kinder, die in ihrer visuellen Entwicklung verzögert oder beeinträchtigt sind und Kinder, die keine Sehwahrnehmung haben. Voraussetzung für unsere sehspezifisch-heilpädagogische Förderung ist eine Einschränkung im Alltagssehen, welche die weitere Entwicklung des Kindes beeinträchtigen könnte.
Durch eine gute Entwicklung der visuellen Wahrnehmung wird das Explorationsverhalten des Kindes angeregt. Seheindrücke wecken das Interesse für die Umwelt. Sie sind Anreiz,
Durch eine gute Entwicklung der visuellen Wahrnehmung wird das Explorationsverhalten des Kindes angeregt. Seheindrücke wecken das Interesse für die Umwelt. Sie sind Anreiz,
- um in Bewegung zu kommen (motorische Entwicklung),
- Gegenstände zu erkunden und herauszufinden, was man mit ihnen tun kann (kognitive Entwicklung),
- und unterstützen die Kommunikation mit der Umwelt (Kommunikationsentwicklung).
Überregionale mobile Frühförderung in Aschaffenburg mit dem Untermain
Die Frühförderung Sehen ist zuständig für die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg sowie die Stadt Aschaffenburg. Sie ist eine überregionale Frühförderstelle, was zur Folge hat, dass die Angebote mobil im Lebensumfeld des Kindes durchgeführt werden.
Die Frühförderung wird im bayerischen Rahmenvertrag als Komplexleistung definiert. Das bedeutet, dass die heilpädagogische Diagnostik und Förderung in enger Abstimmung mit den medizinischen Therapien erfolgt. Die Leistungen sollen „aus einer Hand“ in Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden in der Regel einmal pro Woche, außerhalb der bayerischen Ferienzeiten für 90 Minuten durch die Heilpädagogin betreut.
Die Leistungen der heilpädagogischen Förderung werden vom Bezirk Unterfranken bzw. vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe getragen. Die Leistungen der ergänzenden medizinischen Therapien können auch mobil erbracht werden. Die Kosten hierfür werden von der jeweilig zuständigen Krankenkasse getragen.
Die Frühförderung wird im bayerischen Rahmenvertrag als Komplexleistung definiert. Das bedeutet, dass die heilpädagogische Diagnostik und Förderung in enger Abstimmung mit den medizinischen Therapien erfolgt. Die Leistungen sollen „aus einer Hand“ in Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden in der Regel einmal pro Woche, außerhalb der bayerischen Ferienzeiten für 90 Minuten durch die Heilpädagogin betreut.
Die Leistungen der heilpädagogischen Förderung werden vom Bezirk Unterfranken bzw. vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe getragen. Die Leistungen der ergänzenden medizinischen Therapien können auch mobil erbracht werden. Die Kosten hierfür werden von der jeweilig zuständigen Krankenkasse getragen.
Erstgespräch – Offenes Beratungsangebot OBA
In einem Erstgespräch informieren wir die Familie über die möglichen Inhalte und Schwerpunkte einer Förderung für ihr Kind. Alle unsere Angebote sind für die Familien kostenfrei. Sie können jederzeit telefonisch einen Termin vereinbaren. Wenn möglich, führen wir bereits im Erstgespräch eine orthoptische Befunderhebung durch.
Die Eltern entscheiden zusammen mit uns, ob unser Angebot für sie und ihr Kind die geeignete Unterstützung sein kann. Ist dies der Fall, wird das weitere Aufnahmeverfahren besprochen. Hierzu gehört zunächst die Eingangsdiagnostik.
Die Eltern entscheiden zusammen mit uns, ob unser Angebot für sie und ihr Kind die geeignete Unterstützung sein kann. Ist dies der Fall, wird das weitere Aufnahmeverfahren besprochen. Hierzu gehört zunächst die Eingangsdiagnostik.
Eingangsdiagnostik EGD
An erster Stelle der Eingangsdiagnostik steht die Sehüberprüfung. Idealerweise liegen uns zu Beginn der Eingangsdiagnostik bereits die Ergebnisse einer augenärztlichen Untersuchung vor. Hier sollte zunächst überprüft werden, inwieweit eine organische Schädigung vorliegt. Im Rahmen der augenärztlichen Behandlung können operative Eingriffe notwendig sein. Es erfolgt die Verordnung von Sehhilfen (Brille, Kontaktlinse) sowie ggf. die Empfehlung für eine Okklusionsbehandlung (Abkleben der Augen mit Augenpflaster).
Auch nach optimaler augenärztlicher Versorgung können weiterhin Sehprobleme bestehen. Im Rahmen der Eingangsdiagnostik wird das Sehvermögen im Alltag überprüft. Hierzu gehört die orthoptische Befundung und die Analyse des funktionalen Sehens.
Hier werden verschiedene Fragestellungen betrachtet, u.a. wie wird das Sehen zur Informationsgewinnung eingesetzt? Wie wird das Sehen für Handlungen eingesetzt? Wie wird das Sehen bei der Orientierung in der Umwelt eingesetzt?
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden folgende Bereiche erfasst:
Nach der Eingangsdiagnostik und der abschließenden Festlegung des Förderbedarfs mit dem Kinderarzt kann die Frühförderung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk) beantragt werden.
Auch nach optimaler augenärztlicher Versorgung können weiterhin Sehprobleme bestehen. Im Rahmen der Eingangsdiagnostik wird das Sehvermögen im Alltag überprüft. Hierzu gehört die orthoptische Befundung und die Analyse des funktionalen Sehens.
Hier werden verschiedene Fragestellungen betrachtet, u.a. wie wird das Sehen zur Informationsgewinnung eingesetzt? Wie wird das Sehen für Handlungen eingesetzt? Wie wird das Sehen bei der Orientierung in der Umwelt eingesetzt?
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden folgende Bereiche erfasst:
- Anamnese der Vorgeschichte
- Durchführung einer Entwicklungsdiagnostik/Intelligenzdiagnostik
- Überprüfung des funktionalen Sehens
- Zusammenfassung der Ergebnisse unter Einbezug der ärztlichen Befunde
Nach der Eingangsdiagnostik und der abschließenden Festlegung des Förderbedarfs mit dem Kinderarzt kann die Frühförderung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk) beantragt werden.
Visuelle Wahrnehmungsstörungen (CVI)
Zentral-visuelle Wahrnehmungsstörungen finden sich sowohl nach erworbenen Schädigungen des Zentralnervensystems im Kindesalter als auch infolge prä- und perinataler Schädigungen. Manchmal treten sie auch auf, ohne dass eine vorausgehende Schädigung festgestellt werden kann.
Sie können zusätzlich zu einer vorhandenen okulären Sehstörung auftreten, als Folge dieser oder auch alleinig. Im letzten Fall kann dies bedeuten, dass bei der augenärztlichen Diagnostik keinerlei Auffälligkeiten festzustellen sind. Die Sehwerte liegen im Normbereich.
Die Einschränkungen einer visuellen Wahrnehmungsstörung können nur einzelne Bereiche des Sehens betreffen, aber auch sehr breitgefächert sein. So kann ein Kind einzig ein Problem in der Gesichtserkennung oder im räumlich-konstruktiven Bereich aufweisen. Es können aber auch mehrere Sehfaktoren betroffen sein. Je mehr Sehfaktoren von der visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI) betroffen sind, desto größer sind die Probleme im Alltag.
Welche Beobachtungen können auf eine visuelle Wahrnehmungsstörung hinweisen?
In einzelnen Fällen erhalten wir Unterstützung durch die Multidisziplinäre Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung - Bayern (MB-CVI).
Sie können zusätzlich zu einer vorhandenen okulären Sehstörung auftreten, als Folge dieser oder auch alleinig. Im letzten Fall kann dies bedeuten, dass bei der augenärztlichen Diagnostik keinerlei Auffälligkeiten festzustellen sind. Die Sehwerte liegen im Normbereich.
Die Einschränkungen einer visuellen Wahrnehmungsstörung können nur einzelne Bereiche des Sehens betreffen, aber auch sehr breitgefächert sein. So kann ein Kind einzig ein Problem in der Gesichtserkennung oder im räumlich-konstruktiven Bereich aufweisen. Es können aber auch mehrere Sehfaktoren betroffen sein. Je mehr Sehfaktoren von der visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI) betroffen sind, desto größer sind die Probleme im Alltag.
Welche Beobachtungen können auf eine visuelle Wahrnehmungsstörung hinweisen?
- Geringes Interesse an visus- und altersgerechten Bilderbüchern
- Detailreduziertes Malen
- Übermalen von Begrenzungslinien
- Schwierigkeiten bei der Erkennung und Unterscheidung von Objekten
- Probleme in der räumlichen Orientierung
- Probleme beim Nachbau flächiger oder räumlicher Figuren
- Schwierigkeiten in der Gesichtserkennung
- Situationen werden nicht ganzheitlich erfasst
- Fehlende visuelle Übersicht (Crowding)
- Schwierigkeiten Kleidungsstücke richtig herum oder in der korrekten Reihenfolge anzuziehen
- Schwierigkeiten bei der Essensaufnahme mit Besteck
In einzelnen Fällen erhalten wir Unterstützung durch die Multidisziplinäre Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung - Bayern (MB-CVI).