Die Frühförderung Sehen des Blindeninstituts München
Unsere Frühförderung ist zuständig für Oberbayern, Schwaben und Teile Niederbayerns. Unser Betreuungsradius reicht im Norden bis Ingolstadt, im Nordwesten bis Ulm, im Osten fahren wir bis Eggenfelden, im Süden bis Berchtesgaden und im Westen zählt das Allgäu zu unserem Förderbereich.
Rechtliche Grundlagen
Der Anspruch auf Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch IX und XII geregelt. Die Bedingungen für die Durchführung der interdisziplinären Frühförderleistungen in Bayern sind im „Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ verbindlich geregelt. Für die betroffenen Familien entstehen keine Kosten.
Unsere Kinder
Wir betreuen Säuglinge und Kinder mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit bis zum Schuleintritt. Manche dieser Kinder haben darüber hinaus eine verzögerte Entwicklung, eine Hör- oder Mehrfachbehinderung.
Auch Kindern mit einer höheren Sehschärfe (Visus) als 0,3 haben Zugang zu unserem sehbehindertenspezifischen Angebot, wenn ihr Sehen im Alltag, das so genannte funktionale Sehen, erschwert ist. Auch wenn ein Verdacht auf visuelle Wahrnehmungsstörungen besteht oder wenn Kinder aufgrund der Sehbeeinträchtigung von weiteren Behinderungen in ihrer Entwicklung bedroht sind, dürfen sie unser Angebot wahrnehmen.
Auch Kindern mit einer höheren Sehschärfe (Visus) als 0,3 haben Zugang zu unserem sehbehindertenspezifischen Angebot, wenn ihr Sehen im Alltag, das so genannte funktionale Sehen, erschwert ist. Auch wenn ein Verdacht auf visuelle Wahrnehmungsstörungen besteht oder wenn Kinder aufgrund der Sehbeeinträchtigung von weiteren Behinderungen in ihrer Entwicklung bedroht sind, dürfen sie unser Angebot wahrnehmen.
Unser Team
Um den fachlichen Anforderungen und den besonderen Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht zu werden, arbeiten wir interdisziplinär mit Kollegen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen:
- Diplom-, Sozial-, Sonder- und Heilpädagogik
- Psychologie
- Orthoptik
- Orientierung und Mobilität
- Logopädie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
Unsere speziellen Beratungsangebote
- Psychologische Familienberatung, Einzelgespräche und Krisenintervention
- Fachdienst Einzelintegration in Kindertagesstätten, zum Beispiel zur Unterstützung der Integration des sehbehinderten oder blinden Kindes in Kindergarten oder Kinderkrippe