Der Elternbeirat ist Bindeglied zwischen den Eltern / gesetzlichen Vertretern und der Schule (inklusive der schulvorbereitenden Klassen). Er wird für zwei Jahre gewählt. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind in den Artikeln 64 bis 68 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschrieben.
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen.
Seine Aufgaben sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die den Elternbeirats-Mitgliedern die Möglichkeit bietet, umfassend über die Schule und deren Angelegenheiten informiert zu sein und einen direkten Draht zur Instituts-/Schulleitung zu pflegen. Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, können die Elternbeirats-Mitglieder beratend mitwirken und gegebenenfalls auch mitgestalten. Die Schule gewinnt dadurch an Individualität.
Haben Sie Links oder Informationen die hier aufgenommen werden sollten? Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik? Dann senden Sie uns gerne eine Mail: Elternbeirat-mchn@blindeninstitut.de