Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe im Blindeninstitut Rückersdorf
Bis zum Schuleintritt beraten und unterstützen wir durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (msH) schulvorbereitende Einrichtungen, Kindergärten und das Elternhaus – soweit keine regelmäßige Betreuung durch unsere Frühförderung „Sehen“ erfolgt.
Wir betreuen Vorschulkinder mit Förderbedarf Sehen und zusätzlichem Förderbedarf.
Ziel der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen „Sehen“ Plus ist es, Kindern im Vorschulalter mit Sehbehinderung, Blindheit und weiterem Förderbedarf die bestmöglichen Chancen zu geben, sich ihrem individuellen Leistungspotential entsprechend zu entfalten. Wir unterstützen die Entwicklung einer stabilen und ausgeglichenen Persönlichkeit.
Unser Einzugsgebiet ist Mittelfranken und Oberfranken.
Wir betreuen Vorschulkinder mit Förderbedarf Sehen und zusätzlichem Förderbedarf.
Ziel der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen „Sehen“ Plus ist es, Kindern im Vorschulalter mit Sehbehinderung, Blindheit und weiterem Förderbedarf die bestmöglichen Chancen zu geben, sich ihrem individuellen Leistungspotential entsprechend zu entfalten. Wir unterstützen die Entwicklung einer stabilen und ausgeglichenen Persönlichkeit.
Unser Einzugsgebiet ist Mittelfranken und Oberfranken.
Unsere Angebote
- Diagnostik des funktionalen Sehens und der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, zum Beispiel mittels Zuordnungstests, Zeigetests und sprachfreien Tests.
- Beratung hinsichtlich vergrößernder Sehhilfen und optischer sowie blindenspezifischer Hilfsmittel.
- Beratung des Personals der Kindertageseinrichtung im Hinblick auf:
- die besonderen Bedürfnisse sehbehinderter / blinder Kinder mit weiterem Förderbedarf.
- die Gestaltung von Rahmenbedingungen.
- den Einsatz notwendiger Hilfsmittel wie Sehhilfen oder optische- und blindenspezifische Hilfsmittel.
- den individuellen Förderbedarf.
- die methodisch-didaktische Besonderheiten.
- die soziale Integration.
- Beratung der Eltern, zum Beispiel im Hinblick auf einen geeigneten Förderort.
- Beratung hinsichtlich spezieller Lehr- und Lernmittel und deren Handhabung.
Gesetzliche Grundlage
Wir arbeiten auf Grundlage des Artikels 22 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Aus der Volksschulordnung-F vom 17. September 2012
„Aufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist es, nach § 73 (1) die Entwicklung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu diagnostizieren, die Kinder zu fördern, die Erziehungsberechtigten, sowie gegebenenfalls die Erzieherinnen und Erzieher zum Zweck der Förderung und der Koordinierung der Fördermaßnahmen zu beraten sowie das Kindergartenpersonal entsprechend fortzubilden.“
Aus der Volksschulordnung-F vom 17. September 2012
„Aufgabe der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe ist es, nach § 73 (1) die Entwicklung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu diagnostizieren, die Kinder zu fördern, die Erziehungsberechtigten, sowie gegebenenfalls die Erzieherinnen und Erzieher zum Zweck der Förderung und der Koordinierung der Fördermaßnahmen zu beraten sowie das Kindergartenpersonal entsprechend fortzubilden.“
Fragen und Anregungen zur Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe
Sie haben Fragen zu den Angeboten der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe?
Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
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