Graf-zu-Bentheim-Schule: Förderzentrum Sehen und weiterer Förderbedarf mit schulvorbereitender Einrichtung und dem mobilen sonderpädagogischen Dienst Sehen
Als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf bietet die Graf-zu-Bentheim-Schule blinden und sehbehinderten, oft mehrfachbehinderten oder taubblinden/hörsehbehinderten Kindern ganz unterschiedliche Förderangebote. Die vorschulische und die schulische Eingliederung sind dabei ganz auf die individuellen Schwierigkeiten und Behinderungen, aber auch und besonders auf das Können, die Fähigkeiten und Stärken des einzelnen Kindes hin angelegt.
So gibt es innerhalb des Förderzentrums schulvorbereitende Gruppen (SVE) und verschiedenste Schulabteilungen, die mit ihrem jeweiligen Schwerpunkt das breite Förderkonzept ganz praktisch im Schulalltag umsetzen.
Wir verstehen uns in unserer Außenwirkung als Kompetenzzentrum und mit unseren mobilen Diensten als Partner für Inklusion. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Sehbehinderung oder Blindheit zu unterstützen, möglichst selbstständig und aktiv an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Innerschulisch ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Schülerinnen und Schüler aller Abteilungen an allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen können.
Unsere Offene Schule leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verständnis, mehr Offenheit und mehr Toleranz; die Kinder und Jugendlichen erleben Vielfalt als Chance und Basis für Teilhabe und Zusammenleben in der Gesellschaft.
So gibt es innerhalb des Förderzentrums schulvorbereitende Gruppen (SVE) und verschiedenste Schulabteilungen, die mit ihrem jeweiligen Schwerpunkt das breite Förderkonzept ganz praktisch im Schulalltag umsetzen.
Wir verstehen uns in unserer Außenwirkung als Kompetenzzentrum und mit unseren mobilen Diensten als Partner für Inklusion. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Sehbehinderung oder Blindheit zu unterstützen, möglichst selbstständig und aktiv an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Innerschulisch ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Schülerinnen und Schüler aller Abteilungen an allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen können.
Unsere Offene Schule leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verständnis, mehr Offenheit und mehr Toleranz; die Kinder und Jugendlichen erleben Vielfalt als Chance und Basis für Teilhabe und Zusammenleben in der Gesellschaft.
Unterrichtsprinzipien
In jahrgangsübergreifenden, kleinen Klassen erfolgt ein individualisierender, differenzierender Unterricht in Form einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung - auf der Grundlage einer spezifischen Diagnostik für jeden neu aufgenommenen Schüler.
Aus dem individuellen Förderbedarf ergeben sich Konsequenzen für die didaktisch- methodischen Entscheidungen bei der Gestaltung des Unterrichts. Insbesondere die erschwerten und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung erfordern Differenzierung und gegebenenfalls Erweiterung des Unterrichts mit zusätzlichen Lernzeiten und weitergehenden Unterstützungsangeboten.
Bei der optimalen Förderung aller uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler unterstützt das Fachpersonal der Therapieabteilung wie Orthoptistinnen, Physiotherapeuten, Mobilitätstrainern, Psychologen, Logopäden, Musiktherapeuten und Ergotherapeuten.
Aus dem individuellen Förderbedarf ergeben sich Konsequenzen für die didaktisch- methodischen Entscheidungen bei der Gestaltung des Unterrichts. Insbesondere die erschwerten und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung erfordern Differenzierung und gegebenenfalls Erweiterung des Unterrichts mit zusätzlichen Lernzeiten und weitergehenden Unterstützungsangeboten.
Bei der optimalen Förderung aller uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler unterstützt das Fachpersonal der Therapieabteilung wie Orthoptistinnen, Physiotherapeuten, Mobilitätstrainern, Psychologen, Logopäden, Musiktherapeuten und Ergotherapeuten.
Bildungsgänge und Abschlüsse
In unseren „Offenen Klassen“ (BayEUG Art. 30a Abs.7) lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen individuellen Unterstützungsbedürfnissen. Sie werden in kleinen, jahrgangsgemischten Klassen unterrichtet.
Zielgruppen sind:
Grundlagen des Unterrichts sind:
Zielgruppen sind:
- Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen
- Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen und einem zusätzlichen Förderbedarf im Lernen
- Schülerinnen und Schüler ohne einen sonderpädagogischen Förderbedarf
Grundlagen des Unterrichts sind:
- die an den Förderschwerpunkt Sehen adaptierten Lehrpläne (LehrplanPLUS) der Grund- und Mittelschule (Förderschwerpunkt Sehen)
- individuelle Förderpläne, die sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Schülers orientieren (Förderschwerpunkt Sehen und Lernen)
- die Lehrpläne (LehrplanPLUS) der Grund- und Mittelschule der allgemeinen Schule (ohne sonderpädagogischen Förderbedarf)
- optimierte Strukturen und Wahrnehmungsbedingungen im Unterricht
- sehbehindertenspezifische Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Unterrichtsräume, u.a. bestmögliche Beleuchtung
- sehbehinderten- oder blindenspezifische Methoden und Inhalte, u.a. Orientierung am spezifischen Curriculum
- individueller Einsatz von optischen und technischen Hilfsmittel wie z.B. interaktive digitale Tafeln und Computer in allen Unterrichtsräumen
- Durchlässigkeit zwischen den Jahrgangstufen und Lerngruppen
- vertiefte Berufsorientierung ab der 7. Jahrgangstufe, u.a. Betriebspraktika und spezifische Beratung zum Übergang Schule und Beruf durch unseren Fachdienst der „Überregionalen Offenen Behindertenarbeit“
Grundschulstufe
In fünf Grundschuljahren sollen sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler möglichst eigenaktiv und selbstbestimmt lernen. Eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern und der Heilpädagogischen Tagesstätte bzw. dem Bereich Wohnen ist uns dabei besonders wichtig. Mit dem Übertrittszeugnis im letzten Grundschuljahr ist der Besuch jeder weiterführenden Schule möglich.
Mittelschulstufe
In fünf Grundschuljahren sollen sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler möglichst eigenaktiv und selbstbestimmt lernen. Eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern und der Heilpädagogischen Tagesstätte bzw. dem Bereich Wohnen ist uns dabei besonders wichtig. Mit dem Übertrittszeugnis im letzten Grundschuljahr ist der Besuch jeder weiterführenden Schule möglich.
Offenes Ganztagsangebot
An mindestens zwei Wochentagen ist für Schülerinnen und Schüler eine Anmeldung im Offenen Ganztag möglich, wenn sie keine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) oder kein Wohnangebot (5-Tages-Internat, Ganzjahreswohnen) des Kinder- und Jugendbereichs besuchen.
Im Anschluss an den Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler bis 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. 14.00 Uhr (Freitag) betreut.
Im Anschluss an den Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler bis 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. 14.00 Uhr (Freitag) betreut.