Bewohnervertretung
Die Bewohnervertretung hat ein Mitspracherecht und kümmert sich um die Belange der Bewohner*innen.
Es ist eine sehr interessante Tätigkeit, bei der ihr die Möglichkeit habt, den Gesamtablauf im Blindeninstitut zu beeinflussen und mitzureden.
Trotz Corona und dem Wegfall zweier Kolleginnen konnten wir in der letzten Amtsperiode 2019-2023 viel bewegen! Hier sind einige unserer Errungenschaften:
Es ist eine sehr interessante Tätigkeit, bei der ihr die Möglichkeit habt, den Gesamtablauf im Blindeninstitut zu beeinflussen und mitzureden.
Trotz Corona und dem Wegfall zweier Kolleginnen konnten wir in der letzten Amtsperiode 2019-2023 viel bewegen! Hier sind einige unserer Errungenschaften:
- Gemeinsam mit Eltern haben wir eine WhatsApp-Gruppe erstellt, um zeitnah alle Aktivitäten/Coronaregeln im Blindi zu erfahren. Wir informieren uns über vieles gegenseitig, geben uns Ratschläge und helfen uns. Aus dieser Gruppe (Beitritt jederzeit möglich) sind Freundschaften und Kooperationen entstanden, und niemand, der dabei ist, möchte sie missen. Das erste Elterntreffen im Blindi konnte daraufhin im Juli 2021 stattfinden, weitere folgten.
- Ein Willkommensbrief für neue Bewohner*innen mit wichtigen Kontaktdaten und Infos wurde erstellt.
- Unser Mitteilungsblatt "Das offene Ohr" wurde überarbeitet und neu gestaltet.
- Eine Sammlung von Adressen von Ärzten, Kliniken, rollstuhlgerechten Spazierwegen, Restaurants usw. wurde mit Hilfe der Eltern zusammengestellt und ist für alle Interessierten als Link abrufbar.
- Wir stehen für rechtliche Fragen in sehr gutem Austausch mit der Heimaufsicht und sind Mitglied im Bundesinteressenverband für Pflege (BIVA).
- Die Institutsleitung informiert uns zeitnah über aktuelle Änderungen/Neuigkeiten
- Wir haben die "Spaziergängergruppe" mit eigener WhatsApp Gruppe gegründet, damit unsere Kinder wieder mehr an die frische Luft kommen und Unternehmungen möglich sind. Das Blindeninstitut hat daraufhin eine Stelle geschaffen, um mit Hilfe von Ehrenamtlichen/Helfern unseren Kindern mehr Freizeitmöglichkeiten zu bieten und die Lebensqualität zu verbessern.
- Damit sich unsere Kinder gruppenübergreifend treffen können, haben wir uns dafür eingesetzt, das Außengelände des Blindeninstituts attraktiver zu gestalten. Ein Anfang war die von unserem Konto "Lebensfreude" finanzierte Sitzgruppe mit Strandkorb oberhalb der Grillhütte. Daraufhin wurden weitere Sitzgruppen vom Blindeninstitut über Spenden angeschafft.
- Unser Konto "Lebensfreude" ist wieder mehr ins Bewusstsein der Spender gerückt, und es gingen Spenden ein, die unseren Bewohnern zugutekommen.
- Die Rollstuhlschaukel kann von uns auch abends und am Wochenende genutzt werden (Schlüssel an der Pforte).
- Mittlerweile gibt es Aufenthaltsräume in Haus 11 und in Haus 4 sowie eine Bibliothek, die von uns genutzt werden kann.
- Für unsere Kolleg*innen in der Franz-Ludwig-Straße wurde eine Videoleinwand zur besseren Kommunikation angeschafft.
- Alle 1-2 Monate findet per Videokonferenz ein regelmäßiger Austausch der Eltern von Haus 8 statt, bei Bedarf auch mit der Bereichsleitung.
- Wir haben eine gemeinsame Veranstaltung mit den Verantwortlichen vom Blindeninstitut organisiert. Dies war ein Versuch, und das alles trotz Corona.
- Es gibt noch sehr vieles, was wir gemeinsam verbessern und verändern können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich möglichst viele Eltern/Betreuer/Geschwister zur Wahl aufstellen lassen.
Die Bewohnervertretung ab Oktober 2023
Erste Vorsitzende
Beisitzer
- Sophie Baier, Tel. 09353 / 43 32, mobil 0157 / 54 52 88 82
- Monika Schätzlein
- Adelina Maksutaj
- Harald Bischof
- Angelika Hachinger
Beisitzer
- Bewohner Peter Häussler
- Sabine Gerhard
- Ingrid Renner
- Franziska Murach,
- Renata Plobner
Die Eltern WhatsApp-Gruppe
Unser Ziel ist eine bessere Vernetzung der Eltern untereinander, sodass aktuelle Informationen schneller weitergegeben werden können.
Deshalb sind wir als Bewohnervertretung Teil der neuen WhatsApp-Gruppe für Eltern, die von einer Mutter gestartet wurde. Dort werden Themen rund um die Corona Pandemie, aktuelle Veranstaltungen, Ideen, Wünsche und alles rund ums Blindeninstitut besprochen.
Zum Beitreten kann eine WhatsApp-Nachricht an Sophie Baier (01 57 54 52 88 82) gesendet werden. Wir freuen uns über viele neue Teilnehmer.
Deshalb sind wir als Bewohnervertretung Teil der neuen WhatsApp-Gruppe für Eltern, die von einer Mutter gestartet wurde. Dort werden Themen rund um die Corona Pandemie, aktuelle Veranstaltungen, Ideen, Wünsche und alles rund ums Blindeninstitut besprochen.
Zum Beitreten kann eine WhatsApp-Nachricht an Sophie Baier (01 57 54 52 88 82) gesendet werden. Wir freuen uns über viele neue Teilnehmer.
Infos aus der Bewohnervertretung
Unsere Bewohnervertretungszeitung "Das offene Ohr" erscheint in diesem Jahr ausnahmsweise erst im Winterhalbjahr. Diese Änderung ist durch die Neuwahlen im Sommer 2023 bedingt.
Unser Konto Lebensfreude
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. Unser Konto "Lebensfreude", Konto Nr. DE6179 0500 0000 0024 6199, BIC BYLADEM1SWU bei der Sparkasse Mainfranken-Würzburg, Verwendungszweck D-Konto "Lebensfreude".
Grundlagen der Bewohnervertretung
Die Bewohnervertretung ist ein gewähltes Gremium aus Klientinnen und Klienten, bzw. deren Eltern oder gesetzliche Vertreter*innen und wirkt in Angelegenheiten des Betriebs einer stationären Einrichtung mit. Sie kann bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
§ 39 Aufgaben der Bewohnervertretung
(1) Die Bewohnervertretung hat folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung.
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung.