Die Frühförderung Sehen des Blindeninstituts Würzburg
Die Frühförderung Sehen des Blindeninstituts Würzburg fördert Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit von der Geburt bis längstens zum Schuleintritt.
Frühe Förderung und Therapie in Unterfranken
Die Frühförderung Würzburg ist zuständig für die Region Unterfranken, auf Wunsch und in Absprache mit der zuständigen Einrichtung in Baden-Württemberg sind wir auch in angrenzenden Gebieten in Baden-Württemberg tätig. Der Anspruch auf Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch IX und XII geregelt und für die betroffenen Familien entstehen keine Kosten.
Wir betreuen Säuglinge und Kinder mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit bis zum Schuleintritt. Manche dieser Kinder haben darüber hinaus eine verzögerte Entwicklung, eine Hör- oder Mehrfachbehinderung.
Kinder mit einer höheren Sehschärfe (Visus) als 0,3 haben ebenfalls Zugang zu unserem sehbehindertenspezifischen Angebot, wenn ihr Sehen im Alltag, das so genannte funktionale Sehen, erschwert ist. Auch wenn ein Verdacht auf visuelle Wahrnehmungsstörungen besteht oder wenn Kinder aufgrund der Sehbeeinträchtigung von weiteren Behinderungen in ihrer Entwicklung bedroht sind, dürfen sie unser Angebot wahrnehmen.
Vor Beginn einer Frühfördermaßnahme wird eine Eingangsdiagnostik durchgeführt. Sie ist Grundlage für die Bewilligung der Frühförderung und wird generell mit dem zuständigen Arzt und den Eltern abgestimmt – ebenso die notwendige medizinisch-therapeutische Behandlung wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Wir betreuen Säuglinge und Kinder mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit bis zum Schuleintritt. Manche dieser Kinder haben darüber hinaus eine verzögerte Entwicklung, eine Hör- oder Mehrfachbehinderung.
Kinder mit einer höheren Sehschärfe (Visus) als 0,3 haben ebenfalls Zugang zu unserem sehbehindertenspezifischen Angebot, wenn ihr Sehen im Alltag, das so genannte funktionale Sehen, erschwert ist. Auch wenn ein Verdacht auf visuelle Wahrnehmungsstörungen besteht oder wenn Kinder aufgrund der Sehbeeinträchtigung von weiteren Behinderungen in ihrer Entwicklung bedroht sind, dürfen sie unser Angebot wahrnehmen.
Vor Beginn einer Frühfördermaßnahme wird eine Eingangsdiagnostik durchgeführt. Sie ist Grundlage für die Bewilligung der Frühförderung und wird generell mit dem zuständigen Arzt und den Eltern abgestimmt – ebenso die notwendige medizinisch-therapeutische Behandlung wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
So begleiten wir Sie
In einem Erstgespräch informieren wir die Familie über die möglichen Inhalte und Schwerpunkte einer frühen Förderung für ihr Kind. Die Eltern entscheiden zusammen mit uns, ob unser Angebot für sie und ihr Kind die geeignete Unterstützung sein kann. Nach der Eingangsdiagnostik und der abschließenden Festlegung des Förderbedarfs mit dem Arzt kann die Frühförderung beginnen.
Im Laufe unserer Begleitung bieten wir den Eltern oder Bezugspersonen individuelle Beratung zu folgenden Themen:
Sprechen Sie uns bei Fragen zum Sehen Ihres Kindes oder Beratungsbedarf gerne unverbindlich an.
Im Laufe unserer Begleitung bieten wir den Eltern oder Bezugspersonen individuelle Beratung zu folgenden Themen:
- Kindlicher Entwicklungsverlauf
- Auswirkung der Sehbehinderung / Blindheit / Hör- und Sehbehinderung
- Hilfsmittel, Spiel- und Fördermaterial
- Orientierung und Mobilität
- Erziehungsfragen
- Probleme im Alltag
- Kindertagesstätte
- Schullaufbahn
- Sozialrechtliche Fragen
- Netzwerke
Sprechen Sie uns bei Fragen zum Sehen Ihres Kindes oder Beratungsbedarf gerne unverbindlich an.