Die Personalratsgremien der Blindeninstitutsstiftung werden alle 5 Jahre gewählt. Sie vertreten die Interessen aller Mitarbeitenden der Stiftung. Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Blindeninstitute beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei
Auch das Initiativrecht (Art. 70a) findet in den Instituten häufig Anwendung, besonders dann, wenn es um die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geht.
Die Institutsleitungen und der Personalrat arbeiten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen.
- Einstellungen
- der Regelung von Arbeitszeiten
- Ein- und Höhergruppierungen
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Kündigungen und Entlassungen
Auch das Initiativrecht (Art. 70a) findet in den Instituten häufig Anwendung, besonders dann, wenn es um die Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geht.
Die Institutsleitungen und der Personalrat arbeiten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zusammen.