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Auf dem Foto sind eine Frau und ein lachendes Kind zu sehen. Die Frau umarmt dabei das Kind.

Stiftungszweck und Leitbild

Unser Warum

Alle Menschen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und an Teilhabe in allen Lebensbereichen – egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.  Wir befähigen sinnesbehinderte und komplex behinderte Menschen dazu , ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Dabei bestimmen sie selbst, wo und wie lange sie Unterstützung von uns erhalten möchten.

Neben unserer besonderen Fachlichkeit sind es unsere Haltung und die Kultur unserer Einrichtungen, die die Blindeninstitutsstiftung auszeichnen. Geprägt von unserem Gründer sind wir einem humanistischen Menschenbild verpflichtet, das sich in unserer Stiftungssatzung und unserem Leitbild widerspiegelt.

Unser Stiftungszweck

Unser Gründer Moritz Graf zu Bentheim-Tecklenburg-Rheda war davon überzeugt, dass blinde und sehbehinderte Menschen ein erfülltes Leben führen können. Das war 1853 keine Selbstverständlichkeit. In der Bildung sah er den Schlüssel, der blinden Kindern und Jugendlichen die Tür zu neuen Lebensperspektiven eröffnet.

Diese Überzeugung des Grafen ist bis heute unser Kernauftrag, der in unserer Satzung als prägendes Merkmal auf Dauer festgeschrieben ist. Unser gemeinnütziger Stiftungszweck, so heißt es darin, wird insbesondere dadurch erreicht, dass:
  • „die Stiftung blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte sehbehinderte und blinde Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet und beruflich ausbildet. Gemeinsamer Unterricht und Ausbildung zusammen mit Menschen ohne Behinderung oder anderen Behinderungen soll Inklusion fördern und unterstützen.
  • die Stiftung Tätigkeiten der Gesundheitspflege für eine angemessene gesundheitliche Teilhabe, insbesondere für Menschen mit Behinderung (...) anbietet.
  • die Stiftung Tätigkeiten der Wohlfahrtspflege, wie Beratungstätigkeiten, insbesondere für Menschen mit Behinderung (...) aufnimmt.
  • die Stiftung besondere Projekte im Bereich Kunst und Kultur, insbesondere für Menschen mit Behinderung (...) fördert."
Den Kernauftrag hat uns unser Gründer Moritz Graf-zu-Bentheim-Tecklenburg-Rheda vor 170 Jahren vorgegeben. Diesen Auftrag zu „verheutigen" und ihn unter Berücksichtigung der sich wandelnden pädagogischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen immer wieder neu mit Leben zu füllen, sehen wir als eine zentrale Aufgabe an. 

Unsere Geschichte

Gewaltprävention und Gewaltschutz

Unser Leitbild

Auf dem Bild ist ein Gemälde zu sehen. Im Mittelpunkt des Gemäldes befindet sich ein großer roter Kreis, der von blauen Pinselstrichen und Farbklecksen umgeben ist. Unten rechts ist eine Unterschrift zu sehen.
In unserem Leitbild formulieren wir die Grundanliegen der Blindeninstitutsstiftung und
beschreiben Verwirklichtes, aber auch Ziele, auf die wir hinarbeiten wollen. Deshalb muss es immer wieder aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und der Mitarbeitenden reflektiert und auch weiterentwickelt werden. In unserem Leitbild sehen wir eine Selbstverpflichtung aller Kolleg*innen, die in der Blindeninstitutsstiftung arbeiten. Jede und jeder von uns kann sich auf die Verwirklichung der genannten Ziele berufen.
Leitbild in leichter SpracheUnser Leitbild gibt es auch in leichter Sprache.

Unser Menschenbild

„Jeder Mensch ist einzigartig und hat ein Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe, Respekt, Würde, Heimat und Bildung.”

Die Blindeninstitutsstiftung engagiert sich nach dem Willen ihres Stifters dafür, dass Menschen mit (Hör-)Sehbehinderung und (Taub-)Blindheit, auch in Verbindung mit weiterem Unterstützungsbedarf, entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten selbstbestimmt leben können.

Unsere Kultur der Zusammenarbeit

„In der Blindeninstitutsstiftung arbeiten
alle Bereiche gleichwertig zusammen”

Wir begegnen uns in den unterschiedlichen Berufsgruppen und Rollen mit gegenseitiger Wertschätzung, Respekt und Toleranz.

Unser gesellschaftlicher Kontext

„Die Blindeninstitutsstiftung nimmt wichtige gesellschaftliche und staatliche Aufgaben wahr”

Sie tritt ein für die Rechte der Menschen mit Behinderung. Dafür ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wesentlicher Orientierungsrahmen.

Die Blindeninstitutsstiftung ist partei-politisch unabhängig und weltanschaulich neutral. Sie verpflichtet sich, die Interessen von Menschen mit Behinderung, insbesondere der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die sie begleitet, gesellschaftspolitisch zu vertreten und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Blindeninstitutsstiftung - Überblick

Seit unserer Gründung im Jahr 1853 hat sich vieles verändert. Doch noch immer stehen bei uns die Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung im Mittelpunkt.

Ein Kind liegt auf einem Spielteppich und lächelt.