„Die Blindeninstitutsstiftung fördert und erwartet in ihrer Personalentwicklung den kontinuierlichen und systematischen Kompetenzerwerb aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie gestalten durch ihre Kompetenzen aktiv die Gegenwart und die Zukunft der Blindeninstitutsstiftung. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten wir gezielt ein. Wir qualifizieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein eigenes Fortbildungssystem und stärken damit unsere Kernkompetenzen.”
Aus dem Leitbild der Blindeninstitutsstiftung
Fachlich kompetente Mitarbeitende sind unsere wichtigste Ressource, um die sinnes- und komplex behinderten Menschen in der Blindeninstitutsstiftung adäquat und ihren Bedürfnissen entsprechend zu begleiten. Durch gezielte Fort- und Weiterbildung stellen wir sicher, dass wir als Einrichtung immer auf dem aktuellen Stand der professionellen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen bleiben.
In Zusammenarbeit mit der Johann Wilhelm Klein-Akademie (JWK) bieten wir deshalb ein umfassendes internes Fortbildungsprogramm an, das wir jährlich weiterentwickeln und an die aktuellen fachlichen Bedarfe anpassen.
Wir fördern und fordern, dass sich unsere Mitarbeitenden kontinuierliche und systematische fort- und weiterbilden. Dabei haben wir die folgenden drei Ebenen im Blick:
In Zusammenarbeit mit der Johann Wilhelm Klein-Akademie (JWK) bieten wir deshalb ein umfassendes internes Fortbildungsprogramm an, das wir jährlich weiterentwickeln und an die aktuellen fachlichen Bedarfe anpassen.
Wir fördern und fordern, dass sich unsere Mitarbeitenden kontinuierliche und systematische fort- und weiterbilden. Dabei haben wir die folgenden drei Ebenen im Blick:
- Erwerb von Kernkompetenzen
- allgemeine Fortbildung im Rahmen der individuellen berufsbiografischen Entwicklung
- gezielte Spezialisierung durch Weiterbildung
Anmeldung für interessierte Personen außerhalb der Blindeninstitutsstiftung
Zu einigen Fortbildungen aus unserem umfassenden Fortbildungsprogramm können sich auch Personen anmelden, die nicht Mitarbeitende der Blindeninstitutsstiftung sind. Die Kursgebühr beträgt – soweit nicht anders angegeben – 28 Euro pro Fortbildungsstunde (das heißt pro 60 Minuten). Die Kursgebühren sind nach Rechnungserhalt zu zahlen und können nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr zurückerstattet werden.
Bei Interesse an einer der Fortbildung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson in dem jeweiligen Blindeninstitut. Eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der letzten Seite im Fortbildungsprogramm.
Bei Interesse an einer der Fortbildung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson in dem jeweiligen Blindeninstitut. Eine Übersicht der zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der letzten Seite im Fortbildungsprogramm.