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Ein kleiner Junge hält eine Pusteblume an seinen Mund. Er hat seine Backen aufgeblasen und ist gerade dabei, die Blüten wegzupusten.

Geldauflagen und Bußgelder

Geldauflagen und Bußgelder

​Als Staatsanwalt oder Strafrichter besteht die Möglichkeit der Blindeninstitutsstiftung mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu unterstützen. Dank dieser Zuweisungen ist es beispielsweise möglich, dass weitere Wohn- und Förderangebote für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen können. 

Sie zugewiesenen Gelder können dabei entweder der gesamten Blindeninstitutsstiftung zugute kommen. Dann werden die Bereiche unterstützt, die die Hilfe am dringendsten benötigen. Wenn gewünscht setzen wir die Zuweisung auch zweckgebunden für eines der Blindeninstitute in Bayern oder Thüringen ein.

Eine Frau hält einen Jungen im Arm. Auf einer Hand trägt sie einen Handschuh mit leuchtenden Fingern. Der Junge schaut fasziniert auf den Handschuh.

Die Verwaltung der Geldauflagen

  • Die Blindeninstitutsstiftung ist für die Zuweisung von Geldauflagen gelistet.
  • Wir arbeiten seit vielen Jahren mit den Gerichten partnerschaftlich zusammen und informieren zeitnah über Zahlungseingänge oder ausbleibende Zahlungen. 
  • Eine schnelle und vertrauliche Abwicklung der Geldauflagen wird garantiert. 
  • Für die Zahlungen werden keine Zuwendungsbestätigungen erstellt.
Zahlungsvordrucke und Adressaufkleber senden wir gerne auf Wunsch zu. 

Auf einer Vogelnest-Schaukel liegt ein kleines Mädchen in einer rosafarbenen Jacke auf einer kuscheligen weißen Decke. Hinter der Schaukel steht eine junge Frau mit schwarzer Jacke, die mit einer Hand die Hand des Mädchen hält. Beide lachen. Im Hintergrund ist ein wolkenfreier blauer Himmel zu sehen.

Blindeninstitutsstiftung / Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

André Höfig
Referent Fundraising
Tel. 0931 2092-6141
andre.hoefig@blindeninstitut.de

Symbol von einem Smart Phone das ein klingelndes Telefon zeigt