Geldauflagen und Bußgelder
Als Staatsanwalt oder Strafrichter besteht die Möglichkeit der Blindeninstitutsstiftung mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu unterstützen. Dank dieser Zuweisungen ist es beispielsweise möglich, dass weitere Wohn- und Förderangebote für blinde und sehbehinderte Menschen entstehen können.
Sie zugewiesenen Gelder können dabei entweder der gesamten Blindeninstitutsstiftung zugute kommen. Dann werden die Bereiche unterstützt, die die Hilfe am dringendsten benötigen. Wenn gewünscht setzen wir die Zuweisung auch zweckgebunden für eines der Blindeninstitute in Bayern oder Thüringen ein.