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01 Titel
02 Inhalt
03 Auf einen Blick
04 Vorwort
05 Aus dem Stiftungsalltag
06 Miterlebt
07 Vorgestellt
08 Hingeschaut
09 Nachgefragt
10 Mein Glücksmoment
11 Mein Warum
12 Aktiv Leben gestalten

SCHWERPUNKT SCHULE UND LEBEN – HINGESCHAUT


Lernen unter dem Dach DER BLIN­DENIN­STI­TUTS­­STIFTUNG ...

Unsere Schulstufen

In den meisten unserer Schulen gibt es schulvorbereitende Einrichtungen (SVE), Grundschulstufe, Mittelschulstufe und Berufsschulstufe. Alle Schulstufen haben eine differenzierte Ausrichtung, die Klassen bestehen in der Regel jeweils aus fünf bis dreizehn Schülerinnen und Schülern.

Eine Zeichnung: Eine Person, die eine Cap auf dem Kopf hat, einen Rucksack trägt und ein Buch in der Hand hält.

STUFE 1:

SCHULVORBEREITENDE STUFE (SVE)

In den schulvorbereitenden Gruppen begleiten wir Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung ab drei Jahren bis zur Einschulung. Hier erfahren die Kinder von Beginn an eine achtsame und liebevolle Be­gleitung beim Ausbau ihrer so­zialemotionalen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten. Ent­wicklungs­gemäße Spielangebote, Musik und Bewegung gehören ebenso zum Alltag wie die Förderung der Wahrnehmung und der Kommunikation. Die Kinder lernen, Vertrauen in die sozialen Be­ziehungen in einem für sie neuen Umfeld zu entwickeln. Große Aufmerksamkeit schenken wir hierbei einer behutsamen Ein­gewöhnungsphase, in der wir uns an den Bedürfnissen der neuen Kinder und ihrer Eltern orientieren.

Eine Zeichnung: Eine Person, die eine Cap auf dem Kopf hat, einen Rucksack trägt und zwei Bücher in der Hand hält.

STUFE 2:

GRUNDSCHULSTUFE

Unsere Schülerinnen und Schüler werden in der Regel mit sechs Jahren eingeschult. Die Inhalte der Grundschulstufe werden bei sehbehinderten und blinden Kindern auf fünf Schuljahre verteilt. Nach dem fünften Schulbesuchsjahr ist entweder der Übertritt an eine weiterführende Schule oder der Besuch der eigenen Mittelschulstufe möglich.

Eine Zeichnung: Eine Person, die eine Cap auf dem Kopf hat, einen Rucksack trägt und drei Bücher in der Hand hält.

STUFE 3:

MITTELSTUFE

Die Mittelschulstufe umfasst die Jahrgangsstufe 5 bis 9; die Unterrichtsinhalte richten sich nach den jeweils gültigen Lehrplänen. Am Ende der Mittelschulstufe ermöglichen wir einen Schulabschluss je nach Lehrplan oder einen weiteren Besuch der Berufsschulstufe.

Eine Zeichnung: Eine Person, die eine Cap auf dem Kopf hat, einen Rucksack trägt und vier Bücher in der Hand hält.

STUFE 4:

BERUFSSCHULSTUFE

In der drei- bis vierjährigen Berufsschulstufe bereiten wir die jungen Erwachsenen auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder den Besuch einer Förderstätte vor.

UNSER SCHULPERSONAL

An unseren Schulen arbeiten Kolleginnen und Kollegen aus fast 20 ver­schiedenen Berufsgruppen eng zusammen. Dazu zählen:

  • Förderschul-, Grundschul- und Fachlehrkräfte
  • Heilpädagoginnen und ­­-pädagogen
  • Werkmeisterinnen und Werkmeister
  • Heilpädagogische Unterrichtshilfen
  • Pflegekräfte

Die Schulen an unseren Blindeninstituten sind Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf. Sie bieten den blinden und sehbehinderten, oft mehrfachbehinderten oder taubblinden/hörsehbehinderten Kindern und Ju­gendlichen ganz unter­schiedliche Lern- und Förderangebote an. Das breiteste Spektrum hat die Graf-zu-Bentheim-Schule in Würzburg:

  • Schulvorbereitende Gruppen (SVE)
  • Abteilung für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler und „Offene Schule“ mit offenem Ganztagsangebot für Kinder mit und ohne Behinderung
  • Abteilung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förder­schwerpunkt geistige Entwicklung
  • Berufsschulstufe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förder­schwerpunkt geistige Entwicklung
  • Abteilung für komplex behinderte Schülerinnen und Schüler
  • Abteilung für taub­blinde/hörsehbehinderte Schülerinnen und Schüler
  • Abteilung für Konduktive Förderung
  • Sonderpädagogische Intensivklassen
  • Klassen für Schülerinnen und Schüler in der Klinik am Greinberg

... und in anderen Schulen

Unser mobiler sonderpädagogischer Dienst Sehen (MSD) fördert die Inklusion von Schülerinnen und Schülern an Regel- und Förderschulen in den Einzugsgebieten der Blindeninstitute. Er richtet sich an blinde/sehbe­hinderte sowie taub­blinde/hörseh­behin­derte Kinder und Ju­gendliche, die eventuell auch eine eingeschränkte geistige, körperliche und motorische Entwicklung haben. Wir beraten und fördern fachspezifisch, unabhängig vom Förderort oder von der Schule, die das Kind besucht.

Eine Zeichnung: Ein Schulgebäude mit einer Uhr in der Turmspitze.

Mehr Informationen zu unserem Angebot unter www.blindeninstitut.de/schule

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